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Allgemeine Geschäftsbedingungen

01. Unter Aufhebung aller gegenteiligen Bedingungen, welche in Anfragen oder Auftragsschreiben der Käufer angeführt sein sollten, gelten lediglich die folgenden Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen kommen in unseren Auftragsbestätigungen zum Ausdruck. Mündliche Abmachungen mit unseren Bezirks- oder sonstigen Vertretern sowie telefonische Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

02. Angebote sind freibleibend.

03. Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist. Die in den Aufträgen unserer Geschäftspartner angeführten Bedingungen sind für uns unverbindlich, wenn diese nicht ausdrücklich von uns bestätigt sind.

04. Die Liefertermine bemessen wir ohne Verbindlichkeit so kurz wie möglich. Beim Eintritt höherer Gewalt oder falls sonst infolge z. Z. noch nicht absehbarer Verhältnisse Schwierigkeiten irgendwelcher Art entstehen, welche die Weiterführung des Betriebes verhindern, verringern oder ganz unmöglich machen, entbindet uns dieses ganz oder teilweise von der Lieferung.

05. Alle Bestellungen liefern wir auf Gefahr des Käufers. Ab € 1000,00 Warenwert im Inland frei Haus. Bei Auslandslieferungen und Schlauchumflechtungen: ab Werk. Bei Expresssendungen wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt.

06. Verpackung einschließlich, außer Kartonverpackung. Seemäßige Verpackung wird nach den jeweiligen Selbstkosten in Rechnung gestellt. Wir haften nicht für Schäden infolge zeitbedingten Mangels des Verpackungsmaterials.

07. Eine Gewähr für die Güte unserer Erzeugnisse übernehmen wir nur in der Weise, dass wir für innerhalb der gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs- oder Materialfehler durch Nachbearbeitung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab. Zeitgarantie wird nicht gewährt. Für Personenunfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen, die aus Fehlern oder Mängel unserer Erzeugnisse entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung.

08. Beanstandungen sind gemäß § 377 HGB. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware anzubringen. Bei Rücksendungen ist unser Einverständnis vor der Absendung einzuholen. Erhebliche Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen gewähren nur einen Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, aber keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Gewinnverlust irgendwelcher Art. Für die Einhaltung der spezifischen Gewichte ( +/-10 % ) und Maße kann eine Gewähr nicht übernommen werden.

09. Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen verstehen sich in Euro und grundsätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung des jeweiligen Lieferortes.

10. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ./. 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse. Im Falle des Verzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und behalten uns vor, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

11. Schecks werden nur erfüllungshalber und bei entsprechender Vereinbarung angenommen; sie gelten als Zahlung, wenn sie vorbehaltlos eingelöst sind.

12. Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig – ungeachtet etwaiger Annahme von Wechseln und Schecks. Wir sind dann weiter berechtigt, Barzahlung vor einer eventuellen weiteren Lieferung zu verlangen. Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung zu verlangen. Das gilt insbesondere für vereinbarte, aber noch nicht durchgeführte Folgegschäfte. Sollten uns Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers hinweisen, sind wir berechtigt, Barzahlung vor Lieferung der Ware auch dann zu verlangen, wenn zuvor etwas anderes vereinbart war, sowie unsere nicht verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung fällig zu stellen.

13. Eine Verzinsung von Voraus- bzw. á-Konto-Zahlung findet nicht statt.

14. Die Zurückhaltung von Zahlungen seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht statthaft.

15. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr an einen Dritten weiter zu veräußern oder für ihn zu verarbeiten. Vor erfolgter Bezahlung der Rechnungsbeträge darf der Käufer die ihm gelieferte Ware weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen.

16. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Bochum, selbst wenn Verkauf oder Lieferung von einem auswärtigen Lager erfolgt.

17. Mindestwarenwert: für Dichtungen 50,-€ zzgl. MwSt / für Schlauchumflechtungen 25,-€ zzgl. MwSt

REACH
Gibt der Käufer uns eine Verwendung gemäß Artikel 37.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) bekannt, die eine Aktualisierung der Registrierung oder die eine andere Verpflichtung nach der REACH-Verordnung auslöst, trägt der Käufer alle nachweisbaren Aufwendungen. Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, die durch die Bekanntgabe dieser Verwendung und die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen nach der REACH- Verordnung durch uns entstehen. Sollte es aus Gründen des Gesundheits- oder Umweltschutzes nicht möglich sein, diese Verwendung als identifizierte Verwendung einzubeziehen und sollte der Käufer entgegen unserem Rat beabsichtigen, die Ware in der Weise zu nutzen, von der wir abgeraten haben, können wir vom Vertrag zurücktreten. Irgendwelche Rechte gegen uns kann der Käufer aus den vorstehenden Regeln nicht herleiten.